Maklerbüro Steffen Vogel



Büroanschrift:
Landwehr 21, 36100 Petersberg
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Termine nach Vereinbarung
Kontaktdaten:
Tel: 0661 / 64488
Fax: 0661 / 9621728
E-Mail: info@maklerbuero-vogel.de
Beratungsschwerpunkte:
  • Versicherungscheck
    Wie finde ich preisgünstige
    und dennoch leistungsstarke Versicherungen?
  • Riester, Rürup & Co.
    Welche Form der Altersvorsorge sichert mir die meisten Vorteile?
  • Krankenversicherung
    Welcher Anbieter ist für mich der Richtige?
Leistungsspektrum:
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Der Makler

Der Versicherungsmakler

  • ... ist von Gesellschaften unabhängig (ungebunden)

  • ... hat die Interessen seines Kunden zu vertreten

  • ... ist gem. Rechtsprechung Sachwalter des Versicherungsnehmers

  • ... muss aus einer hinreichenden Anzahl von Versicherern das für den Kunden geeignete Angebot
        heraussuchen

  • ... muss bei der IHK zur Erlaubnis seiner gewerbsmäßigen Tätigkeit folgende Nachweise erbringen,
        andernfalls wird die Erlaubnis entzogen!

    • Persönliche Zuverlässigkeit: kein Eintrag im Führungszeugnis und Gewerbezentralregister

    • Geordnete Vermögensverhältnisse: kein eröffnetes Insolvenzverfahren, kein Eintrag im Schuldnerverzeichnis, keine Steuerschulden

    • Berufshaftpflichtversicherung zum Schutz des Kunden

    • Sachkundeprüfung bzw. Qualifikationsnachweis: einschlägige Ausbildung gem. § 4 VersVermVO -> Befreiungsmöglichkeit bei langjährige Tätigkeit innerhalb der Branche


Diese strengen Regeln wurden im Sinne des Verbraucherschutzes geschaffen. Sie geben dem Kunden noch mehr Sicherheit im Umgang mit dem Versicherungsmakler. Unseriöse Makler müssen zukünftig damit rechnen, ihre Erlaubnis zu verlieren.

Der gebundene Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter)

  • ... ist für eine Versicherung oder eine Organisation tätig (gebunden)

  • ... muss die Interessen seines Versicherers oder seiner Organisation vertreten

  • ... ist an die Weisungen seiner Firma gebunden

  • ... kann nur die Produkte seines Hauses anbieten

  • ... bekommt von seinem Arbeitgeber einen Titel - Beispiele: "Bezirksleiter", "Generalvertreter", "Vertriebsdirektor", "Vermögensberater"

  • ... kann sowohl angestellt als auch selbständig für die Gesellschaft tätig sein

  • ... benötigt für seine Tätigkeit keine Erlaubnis der IHK


Wie erkennt man nun den Unterschied?

Jeder Vermittler ist gesetzlich dazu verpflichtet dem Kunden beim ersten Geschäftskontakt bestimmte Angaben über seinen Status klar und verständlich in Textform mitzuteilen (Wichtige Erstinformation).

Weiterhin müssen alle tätigen Versicherungsvermittler bis spätestens 01.01.2009 mit Umsetzung der EU-Versicherungsvermittlerrichtlinie ins deutsche Recht im Vermittlerregister der DIHK registriert sein. Hier erhält der Verbraucher Informationen über den Vermittler und dessen Status. www.vermittlerregister.org oder www.vermittlerregister.info

 



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